IHRE KOSTEN IM ÜBERBLICK
Transparenz von Anfang an
Erstberatung
Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung - welche Ihnen einen Überblick über die Sach- und Rechtslage verschaffen soll - betragen 190,00 EUR (zzgl. ggf. anfallende Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR gemäß Nr. 7002 VV RVG) zzgl. USt. in Höhe von 19%, somit 226,10 EUR bzw. 249,90 EUR brutto.
Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie - unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation - Ihre Möglichkeiten, d.h. Chancen und Risiken des weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob Ihnen eine Beratung ausreicht oder wir für Sie weiter tätig werden sollen.
Die Kosten für eine familienrechtliche Erstberatung werden ggf. von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Bitte klären Sie dies vorab direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
WEITERE VERTRETUNG
Unsere Vergütung für eine darüberhinausgehende Vertretung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), im Rahmen dessen sich die Kosten nach dem Gegenstands- bzw. Verfahrenswert bestimmen.
Je nach Einzelfall kann auch ein Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dies ist vor allem in Kindschaftssachen (Sorgerecht, Umgangsrecht) erforderlich, da diese Angelegenheiten eine erhebliche Bedeutung haben und sehr umfangreich sind. Gerade in diesen Verfahren möchten wir Ihnen unterstützend zur Seite stehen, weshalb eine intensive anwaltliche Betreuung erforderlich ist.
Kontakt
RECHTSANWALTSKANZLEI KLAR
Ringstraße 18
93164 Laaber-Bergstetten
T. +49 9498 90 20 10
F. +49 9498 90 20 12
E-Mail:
Niederlassung Regensburg
Sternbergstraße 4
93047 Regensburg
T. +49 941 788 40 353
E-Mail:
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